Ein Jahr KJSG

Fachkonferenz in Augsburg zum ersten Mal mit Selbstvertretungen

Am 5. Oktober 2022 fand in Augsburg die Fachkonferenz: „Ein Jahr Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ statt. Ulrike Bahr (Bundestagsabgeordnete für Augsburg & Königsbrunn und  Vorsitzende des  Familienausschusses) lud mit ihrem Team verschiedene Fachkräfte von freien und öffentlichen Trägern, der Ombudschaft und auch zum ersten Mal Selbstvertretungen ein. Als Selbstvertretungen waren dabei der Landesheimrat Bayern und der Careleaver e.V., vertreten durch Ruth Strüder und Zoe Urban.

Die Veranstaltung begann Punkt 13 Uhr im Hotel am alten Park in einem Seminarraum. Ulrike Bahr eröffnete die Veranstaltung mit einer Begrüßung, der anschließenden Programmvorstellung und einer Einführung in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

Leider fiel der Beitrag von Dr. Christian Lüders wegen Erkrankung aus. Dafür blieb mehr Zeit für die verschiedenen Impulsvorträge und Organisationsvorstellungen. Aufgrund der dadurch gewonnenen Zeit wurde uns auch spontan die Ehre zuteil, den Careleaver e.V. ausführlicher als ursprünglich geplant, vorzustellen. Was wir natürlich gerne machten. Wir wissen jetzt, dass es immer gut ist, flexibel zu sein und eine Präsentation oder ähnliches in Petto zu haben ;-).

Nach den Impulsvorträgen wurden die Veränderungen des SGB VIII ausführlich diskutiert. Dabei lag der Hauptfokus der Diskussion auf der Frage, wie die Jugendämter an finanzielle Mittel und Fachkräfte kommen, um das umzusetzen, was im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gefordert wird. In diesem Zusammenhang ging es auch um die Frage, wie künftig genug Fachkräfte mit den benötigten Qualifikationen ausgebildet werden können. Die Diskussion darüber wurde so engagiert geführt, dass die eigentlich geplante Pause von einer halben Stunde auf 20 Minuten verkürzt werden musste. 

In der Pause sind wir mit verschiedenen Menschen aus unterschiedlichen Abteilungen und Organisationen in Kontakt getreten. Es gab viele Anfragen, ob wir demnächst auch gebucht werden können für verschieden Veranstaltungen.

Nach der Pause ging es in kleineren Impulsarbeitsgruppen weiter. Ruth Strüder durfte als Co-Leiterin den Workshops Leaving Care mit leiten. Ruth Vornefeld ( Büroleitung von Ulrike Bahr) unterstütze mich und schrieb ordentlich mit. In dem Workshop stellte sich heraus, dass kein Rechtsproblem vorliegt, sondern ein Praxisproblem.

Beim Jugendamt in Bamberg wurde die Kostenheranziehung schon auf 0% runtergesetzt. Beim Jugendamt in Nürnberg laufen jedoch weiterhin noch 25% Kostenheranziehung.

Es wurde sehr lange über den §41 und §41 a heiß diskutiert. Es stellte sich die Frage, wie der Übergang gut gestaltet werden kann und wann man anfangen muss, die Menschen für die Selbständigkeit vorzubereiten. Die Kinder und Jugendlichen sollen praktisch, emotional und sozial auf ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben vorbereitet werden.

Ruth Strüder konnte da aus ihrer eigenen Erfahrung berichten, sie wurde nämlich schon früh darauf vorbereitet. Erst in ihrer Intensivwohngruppe mit einer angegliederten Verselbständigung und dann in einer Zweier WG mit zweimal wöchentlicher Unterstützung und durchgehender Rufbereitschaft. Für die Teilnehmenden war dieses Beispiel aus NRW, wo Ruth Strüder gelebt hat, sehr interessant. Die Bayrischen Jugendämter wollen dieses Konzept mitnehmen.

In manchen Jugendhilfeeinrichtungen ist zwar der Wunsch schon da, die im neuen KJSG verankerte  Coming Back Option anzubieten. Aber es ist unklar, wie es praktisch umgesetzt werden kann, da diese Plätze nicht einfach freigehalten werden können. 

Nach dem Workshop stellten im Plenum alle Gruppen ihre Ergebnisse vor.

Am Ende gab Ulrike Bahr noch einen Ausblick darauf, wie es jetzt auch gesetzlich hinsichtlich inklusiver Jugendhilfe weitergehen soll.  Es werden Modellprojekte und Konzepte zu Verfahrenslotsen gestartet, außerdem wird im November ein Beteiligungsprozesse zur Ausgestaltung der Inklusion beginnen. Die Auftaktveranstaltung dafür war im Juni 2022. Zudem wird es ein Gesetzgebungsverfahren zur Ausgestaltung von Leistungsanspruch und finanzieller Ausstattung geben. Der Abschluss für die Gesetzgebungsverfahren soll 2024 enden.  Im Jahr 2028 soll die Übergangsphase zur praktischen Umsetzung erfolgen.

Um 16:30 Uhr endete die Veranstaltung. Es blieb noch Zeit für Fotos, Austausch der Kontaktdaten und intensive Gespräche. Mit dem guten Gefühl, dass alle die Herausforderung der Umsetzung annehmen und Lösungswege entwickeln wollen, fuhren wir wieder nach Hause. 

Vielen Dank, dass wir die Ehre bekommen haben, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Zoe Urban & Ruth Strüder

Ein Jahr KJSG
Nach oben scrollen