Grundsätzlich sind deine beiden Elternteile dir zu Unterhalt verpflichtet, bis du einen berufsqualifizierenden Abschluss hast. Wir haben dir hier einen kleinen Überblick mit verschiedenen Werdegängen und den Unterhaltsansprüchen zusammengestellt:
– Ausbildung: Unterhaltsanspruch
– FSJ/FÖJ: Unterhaltsanspruch, wenn der Freiwilligendienst eine Voraussetzung für die angestrebte Ausbildung oder das angestrebte Studium ist
– Bachelor-Studium: Unterhaltsanspruch, wenn die Studiendauer nicht wesentlich überschritten wird; ein Wechsel der Studienrichtung ist bis zum zweiten/dritten Semester möglich
– Master-Studium: Unterhaltsanspruch, wenn du damit dein Bachelor-Studium vertiefst und es direkt daran anschließt (konsekutiver Studiengang)
– Promotion: kein Unterhaltsanspruch
– Abitur-Ausbildung-Studium: Unterhaltsanspruch auch im Studium, wenn dieses auf deine Ausbildung aufbaut und sich direkt daran anschließt
– Schule-Ausbildung-Fachabitur-Studium: Unterhaltsanspruch nur bis zum Ende der Ausbildung
– Weltreise/Au pair: kein Unterhaltsanspruch