
We are not amused!
Kindergrundsicherung berücksichtigt bisher die Bedarfe von Careleavern nicht
Ziel der Einführung der Kindergrundsicherung ist es, die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sie zukünftig besser vor Armut zu schützen. Die Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft für alle Kinder und Jugendlichen soll verbessert und der Fokus auf diejenigen gerichtet werden, die besondere Unterstützung brauchen.
Die bisher vorgestellten Eckpunkte zur Einführung einer Kindergrundsicherung lassen jedoch befürchten, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe und in Pflegefamilien aufwachsen, bei der Umsetzung dieses Ziels unberücksichtigt bleiben.
Wir sind der Meinung, dass bei der Einführung der Kindergrundsicherung die Schnittstellen zum SGB VIII stärker berücksichtigt werden müssen. Welche das genau sind, erklären wir auf unserer Stellungnahme, mit der wir uns auch an das Bundesfamilienministerium gewandt haben.